Das Wichtigste bei der Vorbereitung für eine Rollstuhlreise ist sich richtig zu informieren, zum Beispiel durch das Lesen dieses Artikels. Weitere Informationen erhalten sie bei Natürlich Reisen jederzeit gerne telefonisch unter der 0221/2919178-0 oder in dem Artikel Rollstuhlreisen auf unserem Reiseblog. Des Weiteren ist zu klären ob Sie zum Beispiel mit einer Begleitperson reisen müssen, bestimmte Ausrüstung transportiert werden muss oder welche Rechte Sie auf eine Urlaub haben. Denn auch hier bestehen bestimmte Regelungen die wir in dem folgenden Artikel für Sie zusammengefasst haben.
Jedem Arbeitnehmer stehen bei einer Fünf – Tage Woche mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Bei Schwerbehinderten Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 sieht es da schon anders aus, denn sollte dies der Fall sein, steht Ihnen in einem Jahr ein Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche zu. Hat seine normale Arbeitswoche fünf Arbeitstage, so bekommt er fünf Tage Zusatzurlaub; hat seine normale Arbeitswoche vier Arbeitstage, so erhält er vier Tage Zusatzurlaub.
Ist jedoch durch Tarifvertrag oder sonstige Regelungen, ein längerer Zusatzurlaub festgelegt, dann besteht ein Anspruch auf den längeren Zusatzurlaub. Da zum Beispiel für eine Afrika Reise mehr Zeit benötigt wird, wäre schon allein aus diesem Grund ein Zusatzurlaub ideal. Falls der Grad der Behinderung unter 50 sinken sollte, wird der in diesem Jahr zustehende Zusatzurlaub entsprechend berechnet.
Sollten Sie eine Individualreise nach Thailand oder in ein anderes Land ohne Begleitperson planen, sollten Sie dies bei der Buchung angeben, da bei manchen Airlines behinderte Reisende ohne Begleitperson strikt abgelehnt werden. Für Reisen innerhalb der EU sowie In- und Ausland der EU gilt, dass auch Behinderte ohne Begleitperson mitgenommen werden müssen.
Bei manchen Fluggesellschaften ist die Anzahl der Fluggäste mit Behinderung pro Flug begrenzt. Deshalb gilt es immer nachzufragen bei den Airlines ob genug Plätze vorhanden sind. Bei so gut wie allen Fluggesellschaften gilt für elektrische Rollstühle, dass nur Trockenbatterien zugelassen sind. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass Übergepäck meist nicht beanstandet wird. Trotzdem wird empfohlen es vorher anzumelden und anzugeben, dass es sich um Hilfsmittel handelt.
Eine Behinderung die im Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ gekennzeichnet ist, weist nach, dass eine ständige Begleitung bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich ist. Allerdings ist es nicht gesetzlich geregelt, dass diese kostenlose Beförderung auch im Luftverkehr gesichert ist. Vor Antritt der Reise sollte man sich also bei der Fluggesellschaft informieren, ob die Begleitperson kostenlos mitfliegen darf.
Für körperbehinderte Leute, die auf eine Reisebegleitung angewiesen sind gibt es allerdings eine Entlastung. Die Kosten, die für die Begleitperson anfallen sind in der Einkommenssteuererklärung des Reisejahrs als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Im Regelfall wird eine Höchstgrenze von 700€ bei der Erstattung für eine Reisebegleitperson vom Finanzamt anerkannt. Als Nachweis dafür, dass sie Hilfe nötig haben, ist der Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ gekennzeichnet.
Hier gibt es drei wesentliche Punkte zu beachten. Erstens muss man den Rollstuhl anmelden und so die Fluggesellschaft darauf hinweisen das bestimmte Hilfe benötigt wird. Hierfür sollte man, um nicht auf Hilfe von den Mitarbeitern des Flughafens oder der Fluggesellschaften verzichten zu müssen, in sollten Sie auf jeden Fall 48 Stunden vor Abflug Ihre Airline über Ihre Wünsche informieren. So können sich die Helfer vorbereiten und bei An- und Abflug entsprechend helfen.
Zweitens sollte man der Airline alle wichtigen Informationen über den Rollstuhl mitteilen, um das keine Missverständnisse entstehen können. Und zu guter Letzt sollte man sich zur Sicherheit, die Anmeldung für Rollstuhl und weitere Wünsche wie Sitzplatzwahl schriftlich bestätigen lassen.
Zu beachten ist bei der Buchung, dass die Kosten nur der Rollstuhlfahrer erstattet bekommt. Aus diesem Grund muss bei den Buchungsunterlagen der Name des Behinderten eingegeben werden. Natürlich muss zum Beispiel für eine Gruppenreise nach Namibia auch daran gedacht werden den Unterkünften mitzuteilen welche Ausstattung benötigt wird.
Bei so gut wie allen Fluggesellschaften muss der Rollstuhl beim Check In abgegeben werden. Sie erhalten dann einen Rollstuhl vom Flughafen und können so Ihren eigenen mit dem Koffer zusammen abgeben. Was Sie allerdings beachten sollten ist, dass man bei Auslandsreisen 2h vorher und bei innerdeutschen Reisen 90 Minuten mindestens vor Abflug, einchecken muss.
Dabei ist zu beachten, dass beim Einchecken auch der Rollstuhl als Gepäckstück etikettiert werden sollte, damit er beim Gepäcktransport auffindbar ist. Dieser Fall tritt ebenfalls ein, wenn man den eigene Rollstuhl bis zum Boarden benutzt und erst am Gate abgibt. Auch hier erhalten Sie einen Bagtag für Ihren Rollstuhl, der dann nachträglich verladen wird.
Beim Boarding ist zu beachten, dass Sie entweder als erstes oder als letztes das Flugzeug betreten. Meist wird pregeboardet, das heißt, Sie boarden bevor es die anderen Gäste tun. Auf Wunsch kann man bei einigen Fluggesellschaften auch postboarden, also nach den anderen Gästen, das Flugzeug betreten. Die ganzen Regeln unterscheiden sich natürlich auch nochmal bei Rundreisen durch Asien oder anderen Ländern.
Natur hautnah erleben, das ist der Luxus unserer Reisen. In kleinen Gruppen von 4 bis maximal 12 Gästen oder individuell und ganz privat. Kommen Sie mit auf eine spannende Rundreise in ferne Länder. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich.
Der Sitz
Sie werden mit Hilfe eines Flugzeugtragestuhls meist durch ein Helferteam des DRKs zum Sitzplatz gebracht. Bei einem Langstreckenflug sollten Sie nachfragen, ob ein Bordrollstuhl vorhanden ist. In der Regel gehört dieser zum Standard Inventar. Außerdem sollten Sie dem Flugpersonal ausdrücklich Bescheid geben um sicherzugehen, dass der Rollstuhl direkt nach der Landung zum Ausgang gebracht wird.
Die Toilette
Fakt ist, wer nicht selbstständig gehen kann, kann auch nicht einfach mal eben zur Flugzeugtoilette spazieren. Mittlerweile gibt es eine EU-Flugverodnung die besagt, dass die Fluglinien dafür sorgen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeiten haben, im Flugzeug auf die Bordtoilette zu gehen. Allerdings ist das nicht immer so einfach, denn in der Regel gibt es keinen Flugzeugtragestuhl, der bleibt meist am Flughafen.
Der eigene Rollstuhl wird vor dem Flug im Frachtraum verstaut, da er ohnehin nicht oder nur kaum durch die engen Gänge zwischen den Sitzreihen passen würde. Da die Flugzeugtoiletten sehr eng sind, kann auch ein starker Reisebegleiter nicht viel weiter helfen.
Man könnte also empfehlen vor dem Abflug noch einmal zur Rollstuhltoilette auf dem Flughafen zu gehen und Getränke wie Kaffee oder Bier zu vermeiden. Dieser Tipp gilt natürlich nicht für Langstreckenflüge. Bei Langstreckenflügen sollte man sich über weitere Hilfsmittel (wie z.B. Urinflasche) Gedanken machen.
Nach der Landung kommt man immer als letzter aus dem Flugzeug. Man wird wieder auf einem Flugzeugtragestuhl aus dem Flugzeug gebracht, wo meist schon der eigene Rollstuhl bereitsteht.
Beschwerden über eine Fluggesellschaft
Wer von einer Fluggesellschaft abgewiesen worden ist und das zu Unrecht, hat kaum Möglichkeit auf das Recht zu bestehen. Doch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an das Luftfahrtbundesamt wenden. Das wird sich mit der Situation auseinander setzen und prüfen, ob die Beschwerde begründet ist und gibt eine kostenlose Stellungnahme dazu ab. Wenn Sie diese Stellungsnahme erhalten, können Sie sich mit gestärktem Rücken an die Airline wenden. Die wenigsten Fluggesellschaften wehren sich gegen die Entscheidung vom Luftfahrtbundesamt und gehen damit vor Gericht. Als abgewiesener Passagier können Sie dann eine Entschädigung verlangen.
Das sollte Grund genug sein, um eine Beschwerde zu schreiben, in der Hoffnung, dass Flugzeuge in Zukunft barrierefreier gestaltet werden.
Eine Beschwerde schreiben:
denn: Fluggesellschaften sind verpflichtet, jedem Passagier die Nutzung einer Toilette zu ermöglichen